Wien – Die Organisation des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, noyb, hat Beschwerde gegen ein Online-Tracking-Verfahren des US-Handyherstellers Apple eingereicht. Das System ermögliche es Apple und allen Anwendungen der von Apple produzierten iPhones, Nutzer ohne deren Zustimmung zu verfolgen und Informationen über ihr Online-Verhalten auszuwerten. Nicht anders als bei so genannten Cookies sei laut EU-Recht aber ein klares Ja dazu nötig, teilte noyb mit.
Die Erkenntnisse aus dem Verfolgungsmechanismus IDFA (Identifier for Advertisers) werden laut den Datenschützern verwendet, um Nutzerverhalten und Konsumpräferenzen herauszufinden und Nutzer demgemäß dann gezielt mit Werbung zu konfrontieren. Eingebracht wurde die Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten und bei der spanischen Datenschutzbehörde AEPD. Stefano Rossetti, Jurist bei noyb, sieht in der Apple-Praxis einen „klaren Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze“.
Es ist das erste große Verfahren gegen Apple wegen Verstößen gegen europäische Datenschutzgesetze. Beim Thema Datenschutz standen bisher eher Google oder Facebook unter Beschuss. Apple hat stets betont, Datenschutz zähle zu den „Kernwerten“, und wirbt auch regelmäßig damit.
Tracking-Schutz auf 2021 verschoben
Einen versprochenen verbesserten Tracking-Schutz hat Apple zuletzt auf 2021 verschoben. Aus der Sicht Rossettis wird das Online-Tracking auch nach den Änderungen gegen europäische Datenschutzgesetze verstoßen, denn die Speicherung der IDFA-Informationen und deren Nutzung würde weiter ohne Zustimmung erfolgen. Noyb wolle sicherstellen, dass Nutzer nicht verfolgt werden.
Laut noyb bezieht sich die Beschwerde nicht auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sondern auf die schon davor geltende ePrivacy-Richtlinie der EU.
Nach einer Klage von Schrems hatte im Juli der Europäische Gerichtshof die von der EU und den USA 2016 geschlossene Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt. (APA)
Source – tt.com
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